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Die Abgabekategorie D für Arzneimittel: Alles Wichtige zur Rechtslage

Die Abgabekategorie D für Arzneimittel: Alles Wichtige zur Rechtslage

Ist das starke Schmerzmittel verschreibungspflichtig? Welche Mittel erhalte ich ab sofort auch in Drogerien und wann benötige ich eine Fachberatung, um ein Medikament zu bekommen? In der Schweiz regelt das aktuelle Heilmittelgesetz alle wichtigen Fragen zum Thema Arzneimittelabgabe. Eine wichtige Basis bilden die sogenannten Abgabekategorien, die für Laien auf den ersten Blick ganz schön verwirrend sein können. Vor allem in der Kategorie D gibt es seit dem Jahr 2019 wichtige Veränderungen. Welche das sind, wie die Bewertung der einzelnen Medikamente stattfindet und was du über die Abgabekategorie D wissen musst, liest du in unserem Ratgeber.

Was sind Abgabekategorien?

In der Schweiz werden alle zugelassenen Arzneimittel in sogenannte Abgabekategorien unterteilt. Diese bilden die Rechtsgrundlage für verschreibungspflichtige und nicht verschreibungspflichtige Medikamente und bestimmen auch, welche Mittel nur von Ärzten und Apothekern herausgegeben werden dürfen. Die Einteilung in die einzelnen Kategorien regelt zudem, ob bestimmte Arzneien auch in Drogerien erhältlich sind.

Welche Abgabekategorien und Listen gib es?

Das Schweizer Heilmittelinstitut hat nach der Heilmittelgesetz-Revision 2019 folgende 4 Abgabekategorien festgelegt:

  1. Kategorie A: Arzneimittel in der Abgabekategorie A sind rezeptpflichtig und dürfen einmalig auf einer ärztlichen und tierärztlichen Verschreibung hin abgegeben werden. Eine Fachberatung durch medizinisches Personal ist hierbei Voraussetzung. Die Abgabe erfolgt dabei in der Praxis oder – bei Bedarf und mit Rezept – in einer Apotheke.
  2. Kategorie B: Alle Arzneimittel der Kategorie B sind verschreibungspflichtig und werden von Ärzten und Apothekern einmalig oder auch mehrmalig abgegeben. Ausnahme: Für bestimmte Mittel der Kategorie B benötigst du kein Rezept vom Arzt. In solchen Fällen verpflichten sich Apotheker jedoch zu einer Beratung und Dokumentation der Abgabe. Zu den Mitteln zählen besonders Arzneimittel nach einer Erstverordnung durch den Arzt: Blutdrucksenker, Codein oder auch Cholesterinsenker.
  3. Kategorie D: Die Arzneimittel in der Abgabekategorie D bedürfen keines Rezeptes durch einen Arzt. Sie sind frei verkäuflich erhältlich, sind jedoch an eine Fachberatung durch einen Apotheker gebunden. Eine Dokumentationspflicht entfällt.
  4. Kategorie E: Alle Mittel der Kategorie E erhältst du in Apotheken, Drogerien und anderen Geschäften. Sie setzen keine Fachberatung durch medizinisches Personal oder durch Drogisten voraus und du benötigst kein Rezept. Auch hier entfällt die Dokumentation der Abgabe solcher Mittel.

Hinweis: Die ehemalige Abgabekategorie C entfällt. Seit 2019. Die entsprechenden Medikamente teilen sich auf die Kategorien B und D auf.

Was bedeutet Abgabekategorie D mit Fachberatung?

Eine Fachberatung in der Abgabekategorie D verpflichtet medizinisches Personal und Drogisten dazu, Patienten vor der Abgabe eines Medikaments zu den wichtigsten Aspekten des betreffenden Arzneimittels zu beraten. Was eine Fachberatung beinhaltet:

  • Gegenmassnahmen und Vorsichtsanzeigen
  • Aufklärung über unerwünschte Nebenwirkungen
  • Dosierung und Anwendung
  • Dauer der Therapie
  • Aufklärung über den Einfluss von Nahrungsmitteln

Worauf muss ich bei Medikamenten aus der Liste der Abgabekategorie D achten?

Achte besonders bei frei zugänglichen Arzneimitteln der Abgabekategorie D zu deiner Sicherheit darauf, dass du dich an die Dosierungs- und Anwendungsempfehlung hältst. So reduzierst du das Risiko für Nebenwirkungen bei Medikamenten, die du nicht unter ärztliche Beaufsichtigung zu dir nimmst. In bestimmten Fällen lohnt es sich, die Indikation medizinisch abklären zu lassen, etwa bei bereits vorhandenen Erkrankungen oder bei Verdacht auf eine Krankheit. Beispiele aus der Liste für Arzneimittel der Abgabekategorie D (Stand 2020):

  • Ibuprofen als Schmerz- und Entzündungshemmer oder Fiebermittel
  • Acetylsalicylsäure als Fiebermittel, gegen Schmerzen und zur Vorbeugung von Blutgerinnsel
  • Loperamid gegen Durchfall
  • Phytotherapeutika als Naturprodukt zur Behandlung unterschiedlicher Beschwerden

Tipp: Setze das Medikament ab und suche einen Arzt auf, wenn du stärkere Nebenwirkungen bemerkst. Möglicherweise verträgst du einen bestimmten Wirkstoff nicht, auch wenn es sich bei den frei zugänglichen Arzneimitteln oft um ausreichend geprüfte und in der Regel gut verträgliche Medikamente handelt.

Wie erfolgt die Evaluation für Arzneimittel der Abgabekategorie D?

Die Liste für Arzneimittel in der Abgabekategorie D ergibt sich aus dem Ausschluss aus den Kategorien B und E. Das bedeutet: Wenn ein bestimmtes Mittel einer Fachberatung bedarf, jedoch keiner Verschreibungspflicht, stufen Experten das Medikament als Mittel für die Abgabekategorie D ein. Beim Evaluationsverfahren berücksichtigen Experten des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) wissenschaftliche Kriterien und Normen sowie Erfahrungen aus der Praxis, um Anpassungen der Abgabekategorien vorzunehmen. Im Vordergrund stehen dabei vor allem die Themen Sicherheit der Patienten sowie Medikamentenmissbrauch.

Gibt es Medikamente der Abgabekategorie D auch in Drogerien?

Nach der Revision des Heilmittelgesetzes im Jahr 2019 stehen dir Medikamente aus der Abgabekategorie D auch in Drogerien zur Verfügung. Alle Mittel aus der ehemaligen Kategorie C haben es jedoch nicht in die Kategorie D und damit auch nicht in den Handel geschafft. Das gilt besonders für sogenannte Opiatderivate, wozu auch Codein-haltiger Hustensaft zählt. Das bedeutet: Bestimme Mittel aus der ursprünglichen Kategorie C, die als Kandidat für die Kategorie D galten, findest du aufgrund einer Hochstufung jetzt nur in der Apotheke. Diese gehören nach der Revision zur Kategorie B und sind damit verschreibungspflichtig.

Wo finde ich aktuelle Informationen zu den Abgabekategorien?

Das Schweizer Heilmittelinstitut informiert über die aktuelle Gesetzeslage zum Thema Arzneimittel und Abgabekategorien. Auch das Bundesamt für Gesundheit BAG stellt Informationen zur Verfügung und klärt auf, welche Änderungen nach der Revision des Heilmittelgesetzes in Kraft treten.

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