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Medikamente entsorgen: Abgelaufene Arzneimittel nicht wegwerfen, sondern als Sondermüll fachgerecht loswerden

Medikamente entsorgen: Abgelaufene Arzneimittel nicht wegwerfen, sondern als Sondermüll fachgerecht loswerden

Pillen, Säfte, Tropfen und Salben gehören zur Standardausstattung in jedem Haushalt. Schliesslich möchtest du für Wundversorgung oder Erkältungen gerüstet sein. Mitunter landen die Arzneimittel allerdings ganz hinten im Schrank oder in einer Schublade. Brauchst du sie, hast du sie nicht griffbereit. Du kaufst dann spontan neue. Bei deinen alten Medikamenten läuft indessen das Verfallsdatum ab. Schätzungen gehen davon aus, dass ein Drittel aller verkauften Medikamente nie benutzt werden. Doch was tun damit? Abgelaufene Medikamente richtig entsorgen bedeutet zu wissen, was Siedlungsabfälle sind und was als Sonderabfall gilt. Wir klären auf, was bei welchen Abfallarten und Wertstoffen zu tun ist.

1. Zuerst das Verfallsdatum überprüfen

Medikamente haben wie Lebensmittel ein Verfallsdatum, jedoch kein Mindesthaltbarkeitsdatum. Bis zum angegebenen Zeitpunkt behält das Medikament die zugesicherte Wirkung. Allerdings garantieren Pharma-Unternehmen die Eigenschaften nur unter den im Beipackzettel aufgeführten Bedingungen. Das kann auch eine bestimmte Lagerung der Pharmazeutika beinhalten. So musst du Insulin kühl aufbewahren, Blutdrucksenker wie Nitrendipin hingegen trocken und dunkel. Nach Ablauf des Verfalldatums solltest du die Medikamente nicht weiterverwenden. Dabei verhalten sich nicht alle Wirkstoffe gleich. Manche halten deutlich länger als angegeben, wie beispielsweise

  • Aspirin
  • Ibuprofen
  • Paracetamol

Nach Ablauf des Verfallsdatums musst du folgende Medikamente unbedingt entsorgen:

  • Antibiotika mit Tetrazyklin
  • Blutdrucksenker mit Hydrochlorothiazid
  • Blutverdünner mit Marcumar
  • Insulin
  • Schmerzmittel mit Codein

Sie können nach Ablauf toxisch werden und damit lebensgefährlich sein.

2. Die gesetzliche Regelung der Entsorgung von Medikamenten kennen

Medizinische Abfälle sind in verschiedenen eidgenössischen Gesetzen und Verordnungen geregelt. Zu den wichtigsten gehören:

  1. Chemikaliengesetz (ChemG)e
  2. Gewässerschutzgesetz (GSchG)d
  3. Umweltschutzgesetz (USG)
  4. Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA)g

Die Entsorgung medizinischer Abfälle ist bundesweit nicht einheitlich organisiert.

3. Keinesfalls Medikamente in der Toilette entsorgen

Der einfachste Weg, Medikamente zu entsorgen, führt sicherlich über die Toilette. Einfach die Pillen aus der Verpackung nehmen und runterspülen. Genauso verführerisch ist es, Pharmazeutika in den Kehricht zu werfen oder ins Lavabo zu leeren. Sicherlich spart dir diese Vorgehensweise den Weg zur Sammelstelle. Allerdings kann das Verfahren fatale Folgen für Natur und Gesundheit haben. Indem du Medikamente einfach herunterspülst, gelangen sie ins Grundwasser. Haben sich die Inhaltsstoffe bereits zu einer toxischen Droge gewandelt, können sie schweren Schaden anrichten. Sie fliessen über den Trinkwasserkreislauf in die Leitungen von Gebäuden und in die Natur. Daher ist hier verantwortungsvolles Handeln angesagt. Medikamente gehören nicht ins Abwasser und schon gar nicht ins Trinkwasser. Das gleiche gilt für die Entsorgung im Kehricht. Er ist in der Regel frei zugänglich. Die Medikamente können so in falsche Hände geraten. Auf Kinder und Tiere üben Kehrichteimer eine magische Anziehungskraft aus. Selbst wenn der Hintergedanke wäre, dass Kehricht ohnehin verbrannt wird, kommt es auf die Inhaltsstoffe der Medikamente an. Nicht umsonst sind sie teilweise als Sonderabfälle deklariert.

4. Medikamente im Hausmüll entsorgen

Unproblematische Medikamente, die du im Siedlungsabfall entsorgen kannst, sind alle Heilmittel, die du nicht im Fachhandel kaufen musst. Dazu zählen beispielsweise

  • Vitamintabletten
  • Medizinaltees
  • Verbandsmaterial

5. Inhaltsstoffe der Medikamente überprüfen

Unbrauchbare Altmedikamente, die gefährliche Inhaltsstoffe (Schwermetalle) enthalten und das Grundwasser belasten, darfst du nicht mit dem Hausmüll entsorgen. Sie müssen in den Verpackungen gesammelt, kontrolliert gelagert und fachgerecht entsorgt werden. Auch Kanülen musst du in verschliessbaren Behältern entsorgen, da sie eine Verletzungsgefahr darstellen. Zytostatika-Abfälle werden speziell behandelt. Sie fallen in erster Linie bei der onkologischen Behandlung von Krebspatienten an. Die Medikamente werden verschlossen gelagert und kontrolliert entsorgt. Das bedeutet, dass sie nicht in Kehricht-, sondern in speziellen Sonderabfallverbrennungsanlagen zerstört werden.

6. Arzneimittel als Sonderabfall entsorgen

Sonderabfälle, die nicht in den Siedlungsabfall gehören, kannst du an die Ausgabestelle zurückgeben. Apotheken und Drogerien haben eine gesetzliche Rücknahmepflicht. In der Regel stehen dafür Sammelbehälter bereit. Falls du keinen siehst, sprich einfach einen Mitarbeiter an. Berücksichtige dabei, dass der Pharmazeut nur Medikamente annehmen muss, die du bei ihm geholt hast. Es kann zudem vorkommen, dass du grössere Mengen an Heilmitteln zu entsorgen hast. Dann gib sie bei deiner kantonalen Sammelstelle ab. Auf der Website abfall.ch findest du unter „Sonderabfälle“ bei Eingabe deiner Postleitzahl eine Sammelstelle in deiner Nähe. Da dies in der Schweiz nicht bundeseinheitlich geregelt ist, muss der Pharmazeut nicht überall Sonderabfälle kostenlos zurücknehmen. Gratis kannst du Medikamente entsorgen in den Kantonen

  • Aargau
  • Baselland
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Luzern
  • Zug

7. Trotz Rücknahmepflicht der Apotheke die Entsorgung teilweise bezahlen

Es gibt Kantone wie Zürich, die keine Entsorgungskosten für Medikamente übernehmen. Gibst du deine Arzneimittel in der Sammelstelle ab, fallen daher Gebühren an. Das kann auch der Fall sein, wenn du grössere Mengen entsorgen möchtest. Zudem kann ein Pharmazeut einen Unkostenbeitrag verlangen, wenn du das Medikament nicht bei ihm gekauft hast. Der Apothekerverband möchte gerne, dass Medikamente zu entsorgen in allen Kantonen kostenlos ist. Dafür soll eine vorgezogene Recyclinggebühr eingeführt werden. Die Gebühr stellt sicher, dass sowohl der Pharmazeut als auch der Drogist die anfallenden Kosten decken kann. Die Finanzierung würde analog der Verschrottung elektronischer Geräte funktionieren. Damit gäbe es eine einheitliche Regelung auf Bundesebene – ganz im Sinne des Verbandes.

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