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Generika – Was Versicherte beim Besuch der Apotheke wissen sollten

Generika – Was Versicherte beim Besuch der Apotheke wissen sollten

Vormals sehr kostspielige Medikamente werden nach einiger Zeit günstig als Generika angeboten. Aber ist ein Generikum wirklich in Qualität mit dem Originalpräparat zu vergleichen? Welche Unterschiede gibt es und wann erhalten Generika in der Schweiz eine Zulassung? Im folgenden Artikel haben wir dir wissenswerte und spannende Informationen zum Thema Generika zusammengestellt.

Was sind Generika?

Generika sind Nachfolgeprodukte von Medikamenten, die in ihrem Wirkstoff dem Originalpräparat entsprechen und auch die gleichen Eigenschaften aufweisen. Sie müssen die gleiche Wirksamkeit haben und in Qualität und Sicherheit den gleichen Anforderungen genügen wie ihr Vorbild. Generika unterscheiden sich vom Original nur durch den Herstellungsprozess sowie einzelne bei der Herstellung verwendete Hilfsstoffe. Wird ein biologisches Präparat zur Substitution eines Vorläufermedikaments entwickelt, spricht man bei diesem Folgepräparat von einem „Biosimilar“. Der Begriff „Generika“ leitet sich vom Adjektiv „generisch“ ab.

Wer stellt Generika her?

Von den Kassen zugelassene Pharmazeutika werden in patentfreie und patentgeschützte unterschieden. Sobald das Patent eines stark nachgefragten Präparates abgelaufen ist und ein wirkstoffgleiches Produkt verfügbar ist, haben Pharmaunternehmen ein starkes wirtschaftliches Interesse daran, mit ihren Generika an der hohen Nachfrage mit zu profitieren. Aus diesem Grund werden jährlich enorme Beträge in die Generikaentwicklung investiert. Patente für medizinische Forschungsresultate werden in der Schweiz für maximal 20 Jahre gewährt. Sie laufen in der Praxis aber meist spätestens nach zehn bis 15 Jahren aus. Bekannte Hersteller, die international in der Generikaforschung und -herstellung aktiv sind, sind:

  • Novartis/Sandoz (Schweiz)
  • Mylan (Niederlande/USA)
  • Sanofi (Frankreich)
  • Stada (Deutschland)
  • Sun Pharma (Indien)
  • Teva/ratiopharm (Israel)

Ab wann erhält das Generikum eines Originalpräparats eine Zulassung und warum ist es günstiger?

Das Nachahmerpräparat muss seine Bioäquivalenz und Dosierungslinearität zum Original nachweisen. Damit sind die Wirkstoffidentität, eine kaum abweichende Resorption durch den menschlichen Körper und Dosierungswirkung auf das Blutplasma gemeint. Sind diese Kriterien erfüllt, erhalten Generika von der Swissmedic, der Schweizer Arzneimittelbehörde, eine Zulassung. Damit die Krankenkassen bei einer Verschreibung die Kosten übernehmen, muss das neue Pharmazeutikum zusätzlich in der Spezialitätenliste des Bundesamtes für Gesundheit geführt werden. Voraussetzung dafür ist, dass das Nachahmerpräparat je nach Marktanteil 20 bis 70 Prozent günstiger ist als das Original. Die Kosten bei der Medikamentenentwicklung sind wesentlich niedriger, wenn nur ein alternativer Weg zur Herstellung eines bereits bewährten Mittels gefunden werden muss. Die Kosten für die Erforschung der Wirkweise eines neuen, noch unerprobten Präparats liegen dagegen weit höher, weil diese oft mit Fehlschlägen und unter strengen Bedingungen durchzuführenden Experimentalreihen in Laboren und an Probanden verbunden ist. Diese langwierige und teure Phase der Medikamentenentwicklung sparen sich Generikahersteller. Darum können sie Nachfolgepräparate günstiger anbieten als das Original.

Warum verschreiben Ärzte Generika?

Ist der Patentschutz eines Pharmazeutikums abgelaufen und ein wirkstoffgleicher Ersatz entwickelt, ist es günstiger erhältlich als das Originalpräparat. Bei seiner Verschreibung entlastet es die Krankenkassen erheblich. Die Einsparungen des Gesundheitswesens durch Generika belaufen sich auf mehr als 450 Millionen Franken jährlich. Die Ersparnis für Krankenkassen und damit auch alle Beitragszahler könnte noch weit höher ausfallen, wenn Mediziner konsequent Generika verschrieben und Versicherte in der Apotheke explizit ein Generikum verlangten.

Wie erkenne ich Generika in der Apotheke?

Nachahmerpräparate tragen meist eine Bezeichnung, die den Wirkstoffnamen mit dem Herstellernamen kombiniert. Es gibt allerdings auch Generika, die unter ganz neuen Namen in den Handel gelangen. Pharmazeuten dürfen bei der Einlösung einer Verschreibung Originalpräparate durch wirkstoffgleiche Präparate ersetzen. Das gilt auch, wenn auf der Verschreibung der Name des Originalmedikaments steht. Nur wenn der verschreibende Arzt oder Chiropraktiker ausdrücklich den Einsatz des Originals vorschreibt oder der Patient bei der Beratung dem Einsatz eines Substituts widerspricht, ist ein Austausch nicht zulässig. Am besten ist es, du nimmst bei deinem Arzt oder Apotheker eine professionelle Beratung wahr und fragst nach verfügbaren Generika und ihren genauen Bezeichnungen.

Welche Krankheiten werden mit Generika behandelt und wo erhalte ich professionelle Beratung?

Prinzipiell lassen sich alle Arzneimittel durch geeignete Nachahmerpräparate ersetzen, sodass auch alle Arten von Krankheiten und Symptome mit Generika behandelt werden können. Besonders lukrativ ist ihr Einsatz zur Behandlung von Krankheiten, die nur mit sehr aufwendig entwickelten Wirkstoffen therapierbar sind. Dazu zählen:

  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Bluthochdruck und Herzrhythmus-Störungen
  • Schmerzen
  • rheumatische Erkrankungen
  • Fettstoffwechselstörungen
  • Infektionserkrankungen
  • Hauterkrankungen (Akne)
  • Diabetes
  • Magen-Darm-Erkrankungen
  • Depressionen und andere psychische Erkrankungen

Wichtig: Dieser Artikel kann keine ärztliche Beratung ersetzen. Wende dich bitte darum mit deinem Anliegen immer an den Arzt deines Vertrauens.

Wie heissen die Generika von Viagra® und anderen bekannten Medikamenten?

Viagra® ist ein Arzneimittel zur Behandlung von Erektionsstörungen. Bei seiner Einführung wurde es auch als das „blaue Wunder für den Mann“ bezeichnet. Das bekannteste in der Schweiz zugelassene Substitut von Viagra® ist Sildenafil®. Sildenafil® wurde in Tablettenform 1998 in der Schweiz zugelassen. Von Sildenafil® gibt es seit 2013 bereits eigene Generika. Unter anderem Sildenafil Pfizer® und der oral einzunehmende Schmelzfilm Silvir®. Von Viagra®-Nachahmerpräparaten sind besonders in der Schweiz zahlreiche illegale Importprodukte im Umlauf, die über ausländische Onlineshops bestellt werden. Ein im EWR-Raum einzigartiges Schlupfloch im Schweizer Heilmittelgesetz macht dies möglich. Privatpersonen bleiben straffrei, wenn sie nicht mehr als eine Monatsration eines Präparats gegen Erektionsstörungen rezeptfrei bestellen. Für Erektionsförderer wie Sildenafil® entspricht das einer maximalen Menge von 3.000 Milligramm. Für den Nachfolger von Cialis® (Tadalafil) und von Levitra® (Vardenafil) liegt der maximal zulässige Monatsbedarf für den Eigengebrauch bei 200 Milligramm beziehungsweise 600 Milligramm. Weil die importierten Mengen weit über der zulässigen Höchstgrenze liegen, kontrollieren die Swissmedic und die Schweizer Zollverwaltung gemeinsam regelmässig Liefereingänge auf Verletzungen der Bestimmungen im Heilmittel- und Mehrwertsteuergesetz. Generika anderer bekannter Medikamente sind:

  • Voltaren® ist ein entzündungshemmendes Schmerzmittel, das den Wirktoff Diclofenac enthält. Es ist seit 1974 in der Schweiz zugelassen. Ein wirkstoffgleiches Arzneimittel zu Voltaren® ist Olfen® beziehungsweise Olfen® retard.
  • Nachahmerpräparate des Antirheumatikums und Schmerzmittels Ibuprofen® sind Algifor Junior® und Irfen®. Novalgin® ist das Nachahmerpräparat von Metamizol, das bei Fieber, Krämpfen und starken Schmerzen eingesetzt wird.
  • Droperidol® ist ein Generikum von Dehydrobenzperidol und wird als Neuroleptikum zur Beruhigung eingesetzt. Das als Schlafförderer und Angstlöser Dormicum® ist ein wirkstoffgleicher Ersatz für das Benzodiazepin Midazolam.
  • Das starke Schmerzmittel Morphin kann auch in der Generikaformen MST continus® oder Sevredol® verschrieben werden.

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